Ein nachträglicher Säule 3a Einkauf wird möglich
Die Motion Ettlin verlangt, dass Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen in der Schweiz nachträglich in die freiwillige Säule 3a einzahlen können. Man spricht auch vom „Einkauf“ oder „Nachzahlung“ in die Säule 3a. Bis anhin war dies nicht möglich. Der Bundesrat hat nun diese Gesetzesvorlage ausarbeitet und teilweise umgesetzt.
Der Bundesrat hat am 06.11.2024 mitgeteilt, dass ab dem Jahr 2025 Nachzahlungen in die Säule 3a möglich sind. Das heisst, wer in früheren Jahren nicht den Maximalbetrag (aktuell sind das 7056 Franken pro Jahr) in die dritte Säule einbezahlt hat, kann diese «Lücken» künftig auffüllen – und zwar bis zu zehn Jahre rückwirkend. Allerdings gilt das erst für Beitragslücken die in Zukunft, sprich ab 2025 entstehen. Erstmals kann also im Jahr 2026 für eine Lücke, die 2025 entstanden ist, nachgezahlt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wie sind 3a-Konto Einzahlungen bis anhin geregelt
Pro Jahr könne erwerbstätige Erwachsene mit Pensionskasse einen maximalen definierten Beitrag (2024: CHF 7056.- / 2025: CHF 7258.-) in die Säule 3a einzahlen und damit von den Einkommensteuern abziehen
Selbständig Erwerbende Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 35’280 Franken pro Jahr einzahlen. Dieser Betrag entspricht fast dem Fünffachen des „ordentlichen Beitrags“ in der Höhe von 7056 Franken.
Ab 2026 wird ein nachträglicher Säule 3a Einkaufmöglich sein
Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a wird erst ab dem Jahr 2026 möglich. Dies für verpasste oder unvollständige Einzahlungen ab dem Jahr 2025 und nicht früher.
Wieso ermöglicht die Verordnungsänderung keine rückwirkenden Einkäufe in die Säule 3a für verpasste Einzahlungen vor 2025? Das dürfte vermutlich am System zur Berechnung der möglichen nachträglichen Einkäufe liegen. Bisher musste der alte Anbieter dem neuen Anbieter keine Informationen über Beitragslücken usw. weitergeben. Ab 1. Januar 2025 aber schon. Somit wissen die Säule 3a Anbieter dann wie gross die Beitragslücken jeweils sind.
Bedingungen für eine Nachzahlung in die 3. Säule
- Damit ein Einkaufspotential besteht, muss im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden sein. Anders gesagt: Man hätte in die Säule 3a einzahlen dürfen, aber man hat nicht oder zumindest nicht voll eingezahlt.
- Nachträgliche Einzahlungen sind auf die vergangenen zehn Jahre beschränkt.
- Im Jahr, wenn man eine nachträgliche Einzahlung machen möchte, muss der ordentliche Maximalbetrag der Säule 3a voll ausgeschöpft werden.
- Es ist immer nur eine nachträgliche Einzahlung pro Lückenjahr möglich. Mit einer Einzahlung können allerdings mehrere Lückenjahre auf einmal geschlossen werden.
- Die Höhe eines nachträglichen Einkaufs wird auf den Maximalbetrag der kleinen Säule 3a beschränkt. Demnach kann in einem Jahr maximal der ordentliche Maximalbetrag plus ein zusätzlicher Maximalbetrag der kleinen Säule 3a geleistet werden. Dies gilt auch für Selbstständige Erwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind und üblicherweise in die grosse Säule 3a einzahlen können. Auch für sie gilt für nachträgliche Einzahlungen der kleine Maximalbetrag als Limite.
- Sobald ein Bezug im Rahmen der Pensionierung, der bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Referenzalters möglich ist, aus der dritte Säule erfolgt, sind keine weiteren nachträglichen Einzahlungen mehr erlaubt. Unter der Bedingung, dass noch keine Pensions-Bezüge aus der Säule 3a getätigt wurde, können nachträgliche Einzahlung bis fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters getätigt werden.
Wie funktionieren ein nachträglicher Säule 3a Einkauf?
Wer ab 2025 nicht jeweils den Maximalbetrag einbezahlt hat, kann dieses Geld künftig nachzahlen. Allerdings haben diese Nachzahlungen eine Obergrenze, es kann nämlich höchstens der Maximalbetrag eines Jahres nachbezahlt werden. Ein Beispiel: Ab dem Jahr 2025 gilt ein Maximalbetrag von 7’258 Franken. Wer Lücken hat, könnte also im darauf folgenden Jahr – mit einem nachträglichen Einkauf – maximal 14’516 Franken in die Säule 3a einzahlen..
Das bedeutet: Ab 2025 kannst du Lücken im 3a-Sparen auffüllen – allerdings nur für Beiträge, die ab diesem Jahr verpasst wurden. Die Möglichkeit, solche Lücken zu schließen, gibt dir mehr Flexibilität und neue Steuervorteile.
Warum ist das Ganze so kompliziert?
Das Parlament hat den Bundesrat damit beauftragt. Es hatte eine Motion von Ständerat Erich Ettlin angenommen, der eine Nachzahlungsmöglichkeit gefordert hatte. Allerdings wollte das Parlament eigentlich viel mehr, nämlich dass man auch rückwirkend nachzahlen könnte und auch für Jahre, in denen man gar nicht einzahlungsberechtigt war (da man zum Beispiel als Mutter gar nicht erwerbstätig war). Zudem wollte das Parlament betragsmässig höhere Nachzahlungen zulassen.
Der Bundesrat hat dies sehr abgeschwächt zu einem Kompromiss konstruiert.
Fazit
Die Umsetzung weicht deutlich von dem Auftrag der Motion Ettlin ab. Denn in die Säule 3a rückwirkend einzahlen geht nicht. Vielmehr wird ein 3a Einkauf erst möglich für Lücken, die ab 2025 neu entstehen. Trotzdem bietet die Neuerung Chancen für dich, wenn dein für die Vorsorge Sparen Budget knapp ist, um den Maximalbetrag später nachzuzahlen. Damit kannst du immerhin die nächsten 10 Jahre nachlegen, wenn es dir dann finanziell besser geht.
Ein nachträglicher Säule 3a Einkauf kann sich in Zukunft durchaus lohnen – Sie sollten es sich aber auch leisten können. Schliesslich ist das Säule 3a Kapital normalerweise bis zur Pensionierung blockiert und kann nur in Ausnahmefällen bezogen werden.
Vielleicht sollt man diese neue Situation nutzen und die eigene Finanzstrategie zu überdenken. Es bietet sich dadurch die Chance ein neues Säule 3a Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, in ein Vorsorgefonds zu investieren oder sozusagen das Säule 3a Konto selber in Wertschriften anzulegen.
Sandy
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