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nachträglicher Einkauf Vorsorgekonto 3a -investblog.ch

Ein nachträglicher Säule 3a Einkauf wird möglich

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Motion von Ständerat Erich Ettlin zugestimmt.

Die Motion verlangt, dass Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen in der Schweiz nachträglich in die freiwillige Säule 3a einzahlen können. Man spricht auch vom „Einkauf“ oder „Nachzahlung“ in die Säule 3a. Bis anhin war dies nicht möglich. Der Bundesrat muss nun diese Gesetzesvorlage ausarbeiten und umsetzen. Somit wird ein nachträglicher Säule 3a Einkauf möglich.

Inhaltsverzeichnis

Wie sind 3a-Konto Einzahlungen bis anhin geregelt

Pro Jahr könne erwerbstätige Erwachsene mit Pensionskasse einen maximalen definierten Beitrag (2021: CHF 6826.- / 2022: CHF 6883.-) in die Säule 3a einzahlen und damit von den Einkommensteuern abziehen

Selbständig Erwerbende Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 34’128 Franken pro Jahr einzahlen. Dieser Betrag entspricht fast dem Fünffachen des „ordentlichen Beitrags“ in der Höhe von 6826 Franken.

Wie lauten die neuen Bestimmungen für den Säule 3a Einkauf

„Wer bisher nicht oder nur Teilbeträge in die Säule 3a einbezahlen konnte, soll dies nachholen und den Betrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können.“

Die bisherigen Regelungen und Maximalbeiträge bleiben bestehen. Allerdings gibt es eine Erweiterung: Neu können Sie zusätzlich zum jährlichen Höchstbetrag weitere Säule 3a-Beiträge nachträglich einzahlen.

Diese Nachzahlungen können Sie ebenfalls von den Einkommensteuern absetzen. Säule 3a Nachzahlungen sind sogar für Jahre möglich, in denen Sie kein AHV-pflichtiges Einkommen hatten.

Es gibt aber einige Bedingungen beziehungsweise Einschränkungen für diese Nachzahlungen

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Nachzahlung über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen.
  • Nachzahlen können Sie mutmasslich erst ab einem Alter von 25 Jahren (das muss durch den Bundesrat noch abschliessend definiert werden).
  • Nachzahlen können Sie nur für Jahre, in denen Sie nicht bereits den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt hatten. Wenn Sie zum Beispiel in einem vergangenen Jahr 1000 Franken weniger als möglich einbezahlt hatten, können Sie (für dieses vergangene Jahr) höchstens 1000 Franken nachzahlen.
  • Solche Nachzahlungen (Einkäufe) dürfen nur alle fünf Jahre erfolgen.
  • Der maximale Betrag für eine Nachzahlung ist auf den «grossen Beitrag» (zurzeit 34’128 Franken) beschränkt.
  • Allfällige Wohneigentumsvorbezüge im Rahmen der Säule 3a werden vom maximalen Einkaufsbetrag in Abzug gebracht.

Ab wann gilt die neue Regelung

Der Bundesrat hat den Auftrag erhalten, die neue 3a-Regelung umzusetzen. Dies wird in den kommenden Jahren der Fall sein. Vermutlich wird die Regelung frühestens in zwei bis drei Jahren wirksam werden. Je schneller der nachträglicher Säule 3a Einkauf kommt umso besser.

Welches sind die Vorteile der neuen Regelung

Der Hauptvorteil der Säule 3a war schon bis anhin die mögliche Steuerersparnis und den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Zwar gibt es auf Säule 3a-Sparkonten etwas mehr Zins als auf gewöhnlichen Sparkonten, aufgrund der aktuellen Tiefzinspolitik ist das aber nur ein schwacher Vorteil.

Der neue Vorteil besteht darin, dass Sie nun auch für die vergangenen Jahre, in denen Sie nichts oder nur einen Teil des möglichen Säule 3a-Beitrags einbezahlt hatten, nachträglich einzahlen können. Damit können Sie die eventuelle Vorsorgelücke schliessen und gleichzeitig Einkommensteuern einsparen, wenn sie in der Vergangenheit nicht immer den Höchstbetrag einbezahlt haben. Zwar fallen bei der Auszahlung des Säule 3a Betrags dann wieder Steuern an – allerdings zu einem reduzierten Tarif.

Auch für Banken und weiteren Institutionen ist die neue Regelung vorteilhaft, weil sie bei einem zusätzlichen Wachstum der dritten Säule mit ihren Vorsorgelösungen zusätzliche Erträge erwirtschaften können.

Statistik der Vorsorgelücke
nachträglicher 3a Einkauf
Bild: Vorsorgelücke, welche die 3. Säule abdecken kann. www.vorsorgeexperten.ch

Fazit

Eine Säule 3a Nachzahlung kann sich in Zukunft durchaus lohnen – vor allem aufgrund der Steuervorteile. Sie sollten es sich aber auch leisten können. Schliesslich ist das Säule 3a Kapital normalerweise bis zur Pensionierung blockiert und kann nur in Ausnahmefällen bezogen werden.

Vielleicht sollt man diese neue Situation nutzen und die eigene Finanzstrategie überdenken. Es bietet sich dadurch die Chance ein neues Säule 3a Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, in ein Vorsorgefonds zu investieren oder sozusagen das Säule 3a Konto selber zu verwalten (siehe mein Beitrag Viac).


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Vorsorge, 3a-Konto

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